VOB Factoring ist eine noch wenig genutzte Kredit- bzw. Finanzierungsform, die vor allem für Handwerker und Handwerksbetriebe eine interessante Option bietet, um auf dem Markt Bestand zu halten und Aufträge auch von größeren Volumina anbieten zu können.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen. Sie gliedert sich in drei Teile:
Die VOB wird stets aktualisiert und an Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. In Deutschland ist sie für den Bereich der öffentlichen Verwaltung zwingend anzuwenden, findet aber auch im privatrechtlichen Bereich häufig Anwendung.
Aufgrund ihrer Inhalte in den drei Teilen ist die VOB unter anderem Rechtsgrundlage bzw. Verfahrensgeber für den Bereich des öffentlichen Dienstes und regelt den Ablauf sowie die jeweiligen unterschiedlichen Verfahren und wann diese zum Einsatz kommen. Zu Teil B kann man sagen, dass dieser die AGB für den Baubereich im Sinne des BGB beinhaltet. Teil C gibt die technischen Daten bekannt und orientiert sich hierbei an bestehenden DIN oder EU-Normen.
Das VOB-Factoring als besondere Form des Handwerkerfactoring kann in erster Linie von kleinen oder mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Zu dieser Art von Unternehmen gehört in Deutschland ein ziemlich großer Kreis. Zu diesem Kreis zählen unter anderem Unternehmen aus der Baubranche, Metallbauer, Glaser, Maler und Lackierer, Heizungsbauer und Elektroinstallateure, um nur ein paar Beispiele hierfür zu nennen. Diese Liste ist nicht abschließend. Auch einige Dienstleister der Handwerksgilde können zu dem Kreis der kleinen oder mittelständischen Unternehmen zählen und somit das VOB-Factoring in Anspruch nehmen.
Anbieter | Unsere Wertung | Webseite | Ideal für | Auszahlung | Gebühren | BaFin Inkasso |
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![]() | (7 Bewertungen) | Zum Anbieter | KMU, Freiberufler und Selbstständige mit einem Mindestumsatz von 50.000 € p. a. | Rechnungsbetrag abzüglich der Gebühr von 0,7 % | Ab 0,7 % | BaFin |
![]() | (1 Bewertung) | Zum Anbieter | Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige, KMU | 100 % abzgl. Gebühren | Prozentuale Gebühr entsprechend dem Rechnungsbetrag | keine |
![]() | (7 Bewertungen) | Zum Anbieter | Freelancer, Selbständige, KMUs | 100 % abzgl. Gebühren | Ab 0,5 % des Rechnungsbetrags | BaFin Inkasso |
![]() | (3 Bewertungen) | Zum Anbieter | Selbstständige und kleine Unternehmen mit einem Mindestumsatz vom 150.000 € p. a., mittelständische Unternehmen | 100 % abzgl. Gebühren | individuell, bonitätsabhängig | BaFin Inkasso |
![]() | (6 Bewertungen) | Zum Anbieter | Gewerbetreibende, Unternehmer, Freiberufler, KMU | 100 % abzgl. Gebühren | Ab 3,95 % des Rechnungsbetrages, je 5.000 € mehr Rabatt in Höhe von 1 % | Inkasso |
![]() | (3 Bewertungen) | Zum Anbieter | Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende, KMU | 100 % abzgl. Gebühren | Ab 2,8 Prozent, Gebühr nach Bonität, Laufzeit usw. | BaFin über Wirecard Bank AG Inkasso |
![]() | (1 Bewertung) | Zum Anbieter | Selbstständige, Kleinunternehmen, lokale Online-Shops | 100 % abzgl. Gebühren | Zinssatz pro Monat: 2 % | keine |
![]() | (8 Bewertungen) | Zum Anbieter | Freiberufler, Selbstständige, KMU | 100 % abzgl. Gebühren | individuell | BaFin Inkasso |
![]() | (0 Bewertungen) | Zum Anbieter | Freiberufler, Selbstständige, KMU | 100 % abzgl. Gebühren | 2,9 bis 5 Prozent | BaFin Inkasso |
![]() | (1 Bewertung) | Zum Anbieter | Kleine und mittelständische Unternehmen | 100 % abzgl. Gebühren | individuell | BaFin Inkasso |
Gerade diese kleinen und mittelständischen Unternehmen haben oftmals das Problem, geeignete Partner für das Handwerkerfactoring zu finden. Die Gründe hierfür kennen Sie als Unternehmer. In der Regel sind Abschlagszahlungen und Rechnungskürzungen, die gerade im Bereich der VOB an der Tagesordnung sind, das schwerwiegendste Problem bei der Partnersuche. Denn diese branchenspezifischen Angelegenheiten zählen vom Grundsatz her nicht zu den factorablen Punkten und werden somit von den meisten Anbietern gar nicht erst berücksichtigt. Aber gerade für diesen Kundenstamm ist eine sichere Liquiditätsversorgung lebensnotwendig. Kleine und mittelständische Unternehmen sind von ihr abhängig, wie kein anderer Zweig in Handel, Handwerk und Gewerbe.
Auch hier kennen Sie den Grund!
Wenn Sie Leistungen nach der VOB anbieten, räumen Sie Ihren Kunden in der Regel längere Zahlungsziele ein. Während bei herkömmlichen oder „normalen“ Aufträgen die Zahlung im Regelfall sofort fällig ist, kann diese bei der VOB durchaus erst mit einem Ziel von 30 Tagen ab Rechnungserhalt beginnen und mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ihre Löhne und Sozialabgaben, die Sie als Arbeitgeber leisten müssen, sollen aber immer pünktlich gezahlt werden. Gibt es hierbei Unstimmigkeiten oder Verzögerungen, so kann das für Sie und Ihr Unternehmen gravierende Folgen bis hin zur Insolvenz haben. Die Liquidität ist häufig schwierig aufrechtzuerhalten, wenn ein Unternehmen überwiegend Leistungen nach der VOB anbietet.
Als Leiter eines Unternehmens, das Leistungen nach der VOB erbringt bzw. generell anbietet, können Sie durch das VOB-Factoring nur gewinnen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Das Handwerkerfactoring für Firmen, die Leistungen nach der VOB erbringen, bietet Ihnen die Möglichkeit, dass sowohl Rechnungen an öffentliche Institutionen und Einrichtungen/Betriebe, als auch an Privatkunden gestellte Rechnungen durch den Factoringpartner übernommen werden können. Das heißt, dass Sie alle Ihre Forderungen an Dritte an Ihren Factoringpartner verkaufen können.
Sie bekommen also auf jeden Fall zeitnah Ihren Aufwand erstattet. Aber nicht nur die Endrechnungen sind factorabel. Viel interessanter ist, dass auch Teilrechnungen, gekürzte Rechnungen und Abschlagszahlungen von Ihrem Factoringpartner gekauft werden können. Auch hier erhalten Sie problemlos das Ihnen zustehende Entgelt für bereits erbrachte Leistungen. Die Zeiten, in denen Sie mit hohem Aufwand in Vorleistung gehen müssen, sind vorbei. Sogar das Abtretungsverbot ist im Rahmen des Factoring mit einem entsprechenden Anbieter kein Problem. Sollten Sie diese Alternative in Betracht ziehen, so wird ein stilles Verfahren verwendet. Zudem sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Zusammenarbeit mit dem Factoringpartner Ihrem Kunden gegenüber bekannt zu geben.
Für Firmen, die Leistungen im Rahmen der VOB anbieten bzw. erbringen, ist VOB-Factoring eine absolute Garantie in Bezug auf ihre finanzielle Sicherheit. Alle Ihre offenen Forderungen gegenüber welchem Kunden und welchem Klientel auch immer werden durch Ihren Factoringpartner übernommen. Dabei wird Ihnen die Summe der Forderungen binnen weniger Tage, häufig auch innerhalb von nur 24 Stunden, überwiesen. Dabei können sogar bis zu 100 % des Rechnungsbetrages übernommen werden. Allerdings sollten Sie beachten, dass dies in der Regel die Ausnahme darstellt, da auch Ihr Partner etwas verdienen möchte und einen festen Gebührensatz für die Inanspruchnahme des Factorings verlangt.
Die genaue Höhe dessen, was der Factoringpartner Ihnen wann zu erstatten hat, wird vertraglich festgelegt. Somit sind Sie als Unternehmer in der Lage, Ihre Lieferanten fristgerecht für deren Leistungen zu entlohnen und für sich auch noch von eventuellen Skonti zu profitieren. Des Weiteren haben Sie mit dem VOB-Factoring eine Absicherung gegen etwaigen Ausfall offener Forderungen.
Aber auch innerhalb Ihres Unternehmens können Sie durch das VOB-Factoring profitieren und Ressourcen frei machen. Durch den Verkauf Ihrer Forderungen an den Partner entfallen beispielsweise Personalkosten innerhalb Ihrer Unternehmensbuchhaltung, da das gesamte Mahnwesen nun von Ihrem Partner als neuem Gläubiger übernommen wird. Gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in denen die Buchhaltung oftmals vom Geschäftsführer persönlich übernommen wird, bedeutet die Auslagerung des gesamten Mahnwesens eine sehr große Entlastung und genügend Zeit, sich auf die wesentlichen Bereiche und Dinge des Unternehmens zu kümmern. Als Unternehmen hat man also eine doppelte Win-win-Situation.
– Garantierte Versorgung mit Liquidität
– Absicherung gegen Insolvenz der Kunden
– Optimal für Handwerksbetriebe, die Leistungen nach VOB als Nebengewerbe erbringen
– Rechnungen von öffentlichen und privaten Kunden factorabel
– Stilles Verfahren möglich
– Entlastung der Buchhaltung